ENERGIEDORF-BERGHEIM


Herzlich willkommen auf der Internetseite der Energiedorf-Bergheim eG

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Information für alle Genossen und Angehörige:

In der 18. Generalversammlung der Energiedorf-Bergheim eG wurden Themenblöcke für einen persönlichen Helfereinsatz vorgestellt. Die Übersicht ist HIERÜBER (bitte anklicken) zu erreichen.

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Aktuelle Informationen

Ihrer Energiegenossenschaft

„Energiedorf-Bergheim eG“

 

Informationen zur Umsetzung der Wärmepreisbremse gemäß Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)

Gemäß § 11 Abs. 4 EWPBG finden Sie hier Informationen zur Umsetzung der sogenannten „Gas- und Wärmepreisbremse“ der Bundesregierung:

Die Bundesregierung unternimmt aktuell Anstrengungen, die gestiegenen Energiepreise zu dämpfen und Haushalte zu entlasten. Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2022 das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) verabschiedet.
Das EWPBG hat ab Januar 2023 eine finanzielle Entlastung für Kundinnen und Kunden zur Folge, die mit leitungsgebundener Wärme (Nah- oder Fernwärme) versorgt werden. Hierzu gibt es die „Deckelung“ des Arbeitspreises für ein sogenanntes Entlastungskontingent je Verbrauchsstelle in Höhe von 9,5 ct/kWh (brutto). Das Entlastungskontingent beträgt genau 80 % des Referenzjahresverbrauches aus dem Jahr 2021.
Die Kosten für den Differenzbetrag zwischen staatlichem Wärmepreisdeckel und dem gültigen Wärmepreis, den wir Ihnen bereits in einem separaten Schreiben im Dezember 2022 mitgeteilt haben, übernimmt der Staat für Sie.
Der Wärmepreisdeckel ist in den neuen Abschlägen ab Januar 2023 noch nicht berücksichtigt. Sie erhalten eine gesonderte Information, in der auch der künftige, monatliche Abschlag ab März 2023 dargestellt wird. Sie müssen also nichts weiter tun.
Die staatliche Entlastung, sowie ein Vergleich zu Ihrem regulären Abschlag, der ohne staatliche Hilfe gegolten hätte, finden Sie dann auf Ihrer Jahresabrechnung.
Den Wärmeverbrauch gering zu halten und Energieeinsparmaßnahmen ergreifen macht Sinn. Zum einen kommt Ihnen jede eingesparte Kilowattstunde Wärme kostenmindernd zugute, weil das Entlastungskontingent unabhängig von Ihren aktuellen Verbräuchen ermittelt wird. Zum anderen ist die Verbrauchsreduktion knapper Energieträger in der aktuellen Energiesituation ein wichtiges Element zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit hierzulande.

Ihr Aufsichtsrat und Vorstand der Energiedorf-Bergheim eG

 

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Soforthilfe für Gas und Fernwärme

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Um Haushalte und kleinere Gewerbekunden zu entlasten, hat sich die Bundesregierung am 02. November 2022 für eine staatliche, einmalige Soforthilfe entschieden. Hiervon profitieren auch die Wärmekunden der Energiedorf-Bergheim eG. Mittlerweile hat das entsprechende Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz („EWSG“) auch den Bundestag und den Bundesrat passiert und wurde am 18.11.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Höhe der Soforthilfe entspricht dem Septemberabschlag plus 20 %. Hierin enthalten ist auch die Grundgebühr sowie die Mehrwertsteuer. Diesen Betrag überweisen wir, vorbehaltlich der Zustimmung durch den „mandatierten Dienstleister“ und Bereitstellung der Gelder seitens der KfW, bis Ende Dezember 2022 auf die uns bekannten Konten unserer Wärmekunden. 

Damit Sie schon im Dezember eine Entlastung spüren, gehen wir wie folgt vor:

  • Wie gewohnt, erfolgt der Einzug des Dezemberabschlages, zum 10. des Monats, bzw.  aufgrund des Wochenendes dann am 12. Dezember.
  • Die Vergütung der Soforthilfe erfolgt dann als Gutschrift bis Ende Dezember 2022 in einem separaten Buchungslauf.
  • In der Jahresabrechnung für das Jahr 2022, die Sie voraussichtlich Ende Februar 2023 erhalten werden, wird diese Soforthilfe als separater Posten ausgewiesen.

Als Wärmelieferant weisen wir darauf hin, dass wir nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) verpflichtet sind, folgende Daten zu übermitteln:

1. Die Liefermenge des Jahres 2021.

2. Die Kundenbeziehungen, zum Zweck der Plausibilisierung mit Angabe einer E-Mail-Adresse oder einer Telefonnummer, der Postanschrift des Kunden, sowie die Abschlagszahlung des Kunden für September 2022.

Wir weisen darauf hin, dass die Entlastung aus Mitteln des Bundes finanziert wird.

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Preise für die Endverbraucher weiter dämpfen. Hierüber informieren wir, sobald die Themen final beschlossen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Aufsichtsrat und Vorstand der Energiedorf-Bergheim eG

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Im Mai 2023 fand die 18. Generalversammlung der Energiedorf-Bergheim eG statt. Hierbei wurden die langjährigen Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder Peter Dietrich und Bernd Wenzel mit einer Dankesrede und Geschenken gebührend aus den Ämtern verabschiedet.

 

Eine Delegation der Rosbacher SPD zu Besuch im Energiedorf Bergheim. Der Artikel in der Frankfurter Neue Presse ist hierüber zu erreichen.

 

Die LEADER-Region Burgwald-Ederbergland besuchte im November 2022 die LEADER-Region Wetterau/Oberhessen. Dabei stand auch ein Abstecher ins Energiedorf auf dem Programm.

 

Die Reporter vom Hessischen Rundfunk alle wetter! drehten im September 2022 einen Beitrag im Energiedorf.

 

Die Florstädter Grünen machten im September 2022 eine Besichtigung des Energiedorfes im Rahmen der Aktion Stadtradeln.

 

Die Einweihungsfeier der Solarthermieanlage fand im September 2022 statt. (Bild: Kreis-Anzeiger, Hr. Potengowski)

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